Appellation (Recht und Gericht)
Weitere Informationen:
Durch eine Appellation kann die Partei, wenn sie sich durch eine Entscheidung der niederen Instanz in ungerechter Weise beschwert fühlt, die nächst höhere Instanz um eine neue Entscheidung anrufen
- BMB 26
-
fol. 53r
- BMB 52
-
fol. 48r
-
fol. 48v
-
fol. 118v
Zurück