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phelachgelt (Steuern, Gelder, Zinse, Zölle)
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Die Bedeutung dieses Begriffes konnte bisher nicht ermittelt werden. Es handelte sich um eine Gebühr im Geleitwesen. Das sog. Pfahlgeld, eine Anlegegebühr für ein Schiff, dürfte dabei wohl nicht gemeint sein
- BMB 67
- fol. 6r, Einlegezettel 1v