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Landgrafen (Stände und Titel)
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Adelstitel: Ursrünglich der Inhaber eines reichslehnbaren Amtes, dessen Aufgabe es war, das Königsgut zu verwalten und königliche Gerechtsame zu sichern, dann war Landgraf der Titel eines von jeder fürstlichen Gewalt freien, nur vom Königtum abhängigen Territorialherrn