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Landgrafen (Stände und Titel)

Weitere Informationen:

Adelstitel: Ursrünglich der Inhaber eines reichslehnbaren Amtes, dessen Aufgabe es war, das Königsgut zu verwalten und königliche Gerechtsame zu sichern, dann war Landgraf der Titel eines von jeder fürstlichen Gewalt freien, nur vom Königtum abhängigen Territorialherrn

BMB 64
fol. 53r
BMB 65
fol. 41r
BMB 66
fol. 55v
fol. 235v

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